Barrierefreiheitserklärung
Ich bin bemüht, meine Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen, damit sie für alle Menschen gut nutzbar ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website orientiert sich an den geltenden Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Wix stellt dafür unter anderem eine eigene Vorlage für Accessibility Statements, einen Accessibility Wizard und weitere Hilfen zur barrierearmen Gestaltung bereit.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Bei der Erstellung und Pflege dieser Website wird darauf geachtet, Inhalte möglichst barrierearm bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
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eine klare und verständliche Seitenstruktur
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gut lesbare Texte und Überschriften
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eine möglichst einfache Navigation
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der Einsatz barrierefreundlicher Funktionen innerhalb von Wix
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die fortlaufende Überprüfung und Verbesserung einzelner Inhalte
Wix empfiehlt zusätzlich unter anderem den Einsatz des Accessibility Wizard, barrierefreundlicher Templates und bei Formularen die Nutzung der neuen Wix Forms mit klaren Feldtiteln.
Noch bestehende Barrieren
Trotz aller Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei sind. Dies kann insbesondere eingebundene Elemente, einzelne Designelemente, Farbkontraste, Dokumente oder die Bedienbarkeit bestimmter Funktionen auf einzelnen Endgeräten betreffen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, freue ich mich über Ihren Hinweis.
Kontakt:
Mark Perelmann
Pariser Str. 37
53117 Bonn
E-Mail: dolmetscherperelmann@t-online.de
Telefon: +49 170 8824980
Ich werde mich bemühen, Ihre Hinweise schnellstmöglich zu prüfen und eine Lösung zu finden.
Hinweis zur rechtlichen Einordnung
Ob und in welchem Umfang eine Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, hängt vom konkreten Angebot ab. Dafür gibt es öffentliche Informationen und einen BFSG-Check.
Stand dieser Erklärung
Stand: April 2026
